Liebe Eltern, liebe Patientinnen und Patienten, sehr geehrte, liebe Zuweiser
Hinweis: Aufgrund des hohen Patientenaufkommens kommt es zu längeren Wartezeiten. Wir bitten Sie daher um Verständnis und Ihre Geduld bei Anfragen und Terminvereinbarungen. Wir arbeiten so zügig wie möglich. Dennoch werden in manchen Bereichen Wartezeiten von bis zu vier Monaten entstehen. Notfallsprechstunden haben wir eingerichtet.
Sie können uns unterstützen, indem Sie
- auf unserer Homepage die Dokumente Einwilligung Datenschutz und Elternfragebogen (bitte klicken, gesamte Datei)
herunterladen und ausfüllen - sowie Unterlagen von Vorbefunden kopiert und mit dem Überweisungsschein zum Termin im SPZ mitbringen
Mit bestem Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation!
Ihr SPZ – Team
Ihr Kind – unser Auftrag!
Auch Kinder und Jugendliche können unter Langzeitfolgen von COVID 19 leiden. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, wurde im SPZ Landshut eine Long Covid/Chronic Fatigue Syndrom Sprechstunde in Kooperation mit dem MRI Chronisches Fatigue Centrum (MCFC) München etabliert.
Was bedeutet “Sozialpädiatrisches Zentrum”?
Das Sozialpädiatrische Zentrum (SPZ) steht unter ärztlicher Leitung und dient der multidisziplinären ambulanten Versorgung von Kindern, die wegen der Art, Schwere oder Dauer ihrer bestehenden bzw. drohenden Krankheit oder Behinderung nicht ausschließlich von niedergelassenen Ärzten, Therapeuten oder von Frühförderstellen betreut werden können (Grundlage § 119 Sozialgesetzbuch V).
Sozialpädiatrische Sicht- und Vorgehensweise bedeutet, nicht nur die Funktion oder Fehlfunktion zu sehen, sondern das Kind als Gesamtpersönlichkeit in seinem sozialen Umfeld zu betrachten und Familie, Kindergarten oder Schule mit einzubeziehen. Sozialpädiatrische und neuropädiatrische Diagnostik und Therapie umfassen deshalb neben kinderärztlichen Leistungen auch psychologische und therapeutische Angebote.
Das SPZ kann von Patienten auf Überweisung durch Kinder- und Jugendärzte in Anspruch genommen werden. Grundlegend für unsere Arbeit ist die Wertschätzung des Gegenübers, ein einfühlendes Verstehen und die Orientierung an bestehenden Ressourcen.
Am Anfang steht die Diagnostik
Welchen Kindern steht das SPZ offen?
Kindern mit
- allgemeinem Entwicklungsrückstand
- körperlichen und geistigen Behinderungen
- Verhaltens- oder emotionalen Störungen
- Sprachstörungen, Auffälligkeiten in der Motorik und Wahrnehmung
- Lern- und Leistungsstörungen
- Aufmerksamkeits- und Aktivitätsstörung
- Schlafstörungen
- Regulationsstörungen, z. B. sog. “Schreibabies”
- frühen Schwierigkeiten in der Nahrungsaufnahme
- Autismus
- chronischen Krankheiten einschließlich Anfallsleiden
- Frühgeburt sowie Reifgeburt mit schwerwiegenden Komplikationen im Neugeborenenalter
- angeborenen Fehlbildungen oder Störungen (wie z.B. Down-Syndrom)
- V. a. syndromalen Erkrankungen
- Zerebralparesen
- sexuellem Missbrauch oder anderer erlittener Gewaltanwendung
- Folgezuständen nach schweren Unfällen